Tropfen

Qualität

Besser als Mineralwasser

Die Trinkwasserqualität wird durch das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) und die kantonalen Grundlagen und Grundsätze zur Selbstkontrolle in der Wasserversorgung geregelt. Als Lebensmittel muss es höchsten Qualitätsanforderungen bezüglich biologischen und chemischen Komponenten entsprechen. Das von Wasserversorgungen verteilte Wasser muss nachweislich frei sein von Krankheitserregern und darf nur unbedenkliche Mengen von bestimmten chemischen Substanzen enthalten.

Das Qualitätssicherungssystem der WHL AG basiert auf den Vorlagen des Kantons und umfasst

  • Eine rigorose Kontrolle der Produktions-, Lager- und Verteilungsanlagen.
  • Regelmässige Kontrolle und Kontrolluntersuchungen durch das Amt für Umwelt sowie im Auftrag des WHL durch externe Labors.

Der WHL organisiert und begleitet auch die externen Überwachungskontrollen der Wasserqualität in den Verbundsgemeinden.

Zusammensetzung und Behandlung nach Herkunft

Um die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung zu erfüllen, muss das Wasser je nach Herkunft und Belastung behandelt werden. So wird das Wasser der eigenen Sternenbergquelle filtriert um Schwebstoffe zu entfernen. Anschliessend wird es mit UV-Licht entkeimt. Das Quellwasser, das die Verbundsgemeinden Rodersdorf und Witterswil selber gewinnen, wird zur Entkeimung chloriert. Das Grundwasser, das die WHL AG beim Wasserwerk Reinach (WWR) bezieht, wird ebenfalls mit UV-Licht bestrahlt, um die Keimfreiheit des Wassers sicherzustellen.

 

Wasserqualität:

WHL eigenes Wasser

Wasserwerk Reinach

Informationen über die Wasserqualität in Ihrer Geminde erhalten Sie auch unter www.wasserqualitaet.ch oder direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung